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3 Mö­glichkeiten, wie du Kranken­versicherungs­bei­träge auf deine Depot­erträge in der Rente sparen kannst

Krankenversicherungsbeiträge in der Rente auf Depoterträge zahlen?
Christian Geier
17. Oktober 2024

Kassiert die Kranken­ver­sicherung in der Rente bei Frei­berufler:innen Depoterträge (Renditen) ab?

Depoterträge, Krankenversicherungsbeiträge und Rente – das kann für Freiberufler:innen wie z.B. Physiotherapeuten:innen oder Ergotherapeuten:innen teuer werden – oder? Was ist  an dem Thema dran? Die wichtigsten Fakten und drei Möglichkeiten, Beiträge zu sparen, habe ich in diesem Artikel zusammengetragen.

KVdR, private Krankenversicherung und überhaupt…

Damit sich die Frage nach Abgaben an die Krankenversicherung auf Depoterträge und auch sonstige Einnahmen wie Mieten im Ruhestand als Freiberufler:in, Gesundheitsfachkraft oder Therapeut möglichst gut beantworten lässt, arbeiten wir am besten mit einem Beispiel und klären bei der Gelegenheit auch gleich ein paar Begrifflichkeiten. Keine Angst, so schlimm wird es nicht, also dranbleiben!

FAQ

Wissenswertes zum Thema Krankenversicherungsbeiträge und Rente:

Was ist die "KVdR"?

Beantragt ein Mensch in Deutschland eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. auf Grund von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Tod), wird man in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Vorausgesetzt, dieser Mensch hat die „Vorversicherungszeit“ erfüllt und auch tatsächlich einen Rentenanspruch. Dabei zahlen krankenversicherungspflichtige Rentner:innen aus ihrer Rente Beiträge, an denen sich die Rentenversicherung beteiligt. Für die Krankenversicherung im Alter sind verschiedene Konstellationen möglich:

  • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Regelfall),
  • freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • private Krankenversicherung (bei einem privaten Versicherungsunternehmen).

Für noch mehr Details, lohnt sich ein Blick auf die Website der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist die "Jahres­arbeits­entgelt­grenze"?

In Deutschland gibt es eine Einkommensgrenze, die bestimmt, ob ein arbeitender Mensch (egal ob freiberuflich oder angestellt tätig), sich „aussuchen“ kann, ob er gesetzlich krankenversichert sein möchte oder lieber zu einer privaten Krankenversicherung wechseln will. Übersteigt das Einkommen diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), gilt dieser Mensch als „versicherungsfrei“. Diese JAEG steigt dabei jedes Jahr an. Waren es 2000 noch 39.574€, 2015 bereits 54.900€ und 2024 69.300€, wird die JAEG 2025 (voraussichtlich) bei 73.800€ liegen.

Bauen wir uns ein Beispiel, mit dem sich diese Frage leichter beantworten lässt.

Wir nehmen an, dass das Einkommen als Freiberufler:in oder Gesundheitsfachkraft höher ist, als die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. 2025 wird diese bei 73.800€ liegen. Unabhängig vom Arbeitsstatus ist unser Beispiel also „versicherungsfrei“. Er bzw. sie kann wählen, ob freiwillig gesetzlich krankenversichert oder eine private Krankenversicherung besser passt.

Die Entscheidung unseres Beispiels ist, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und damit gesetzlich freiwillig versichert zu sein. Die Jahre vergehen und der wohlverdiente Ruhestand klopft an.

Worauf es ankommt um

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird man in der Ruhestandsphase Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier hat man den entscheidenden Vorteil, dass nur auf die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Wer nicht Mitglied der KVdR ist, bleibt freiwillig versichert und muss auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Aber hat man in der Rente denn überhaupt einnahmen? Natürlich – nämlich dann, wenn Depots, ETFs und Investments (wie z.B. eine vermietete Immobilie) passives Einkommen möglich machen.

Zufriedenes Paar genießt Ruhestand

Eine wichtige Frage: Sind Rente, passives Einkommen und Gespartes für einen zufriedenen Ruhestand ausreichend?

Beitragspflichtige Einkommen – auch in der Rente

Auf welche Arten von Einkommen sind in diesem Fall Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten? Grundsätzlich auf alle Arten, hier ein paar Beispiele:

  • Mieteinnahmen,
  • private Rentenversicherungen,
  • Basisrenten,
  • Zinsen,
  • Dividenden.

Auf alle Formen dieser Einkommensarten werden auch in der Rente die vollen Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Überschreiten diese Einnahmen einen bestimmten Betrag, dann muss unser Beispiel sogar den Höchstbetrag entrichten – aktuell sind das 1.050€. Ziemlich sicher wird dieser Beitrag sich in Zukunft weiter erhöhen.

Die Überlegung, der KVdR beizutreten, ist also durchaus sinnvoll. Aber wie kann man der KVdR beitreten?

Wie man im Rentenalter der KVdR beitritt

Damit das klappt, muss man sich rechtzeitig Gedanken machen und ein bisschen vorausplanen, denn um im Rentenalter Mitglied in der KVdR zu werden, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.

Bedingung Nummer Eins: Gesetzliche Krankenversicherung

Die erste Bedingung ist, dass man in der zweiten Hälfte des eigenen Erwerbslebens zu 90% gesetzlich krankenversichert ist.

Bedingung Nummer Zwei: Leistungsanspruch

Die zweite Bedingung ist, dass ein Leistungsanspruch aus der deutschen Rentenversicherung bestehen muss, also entweder eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente.

Was bedeutet das für den Beitritt zur KVdR

Die erste Bedingung dürfte für die meisten nicht allzu schwer zu bewerkstelligen sein. Die zweite hingegen stellt meiner Erfahrung nach oft eine Hürde dar, die aber nicht unüberwindbar ist.

Puzzleteile

Mit ein bisschen Planung kann man die Weichen passend stellen, um Mitglied in der KVdR beizutreten.

3 Lösungen, um der KvDR beizutreten und Krankenversicherungsbeiträge in der Rente zu sparen

Lösung 1: Mindestbeitrag einzahlen

Die erste Lösung ist recht simpel. Für 5 Jahre wird der Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Das ist besonders für Eltern interessant, denn diese profitieren von dem Umstand, dass ein Elternteil sich die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen kann. Pro Kind sind das jeweils drei Jahre. Das bedeutet, dass Eltern mit zwei Kindern die Voraussetzungen im Prinzip bereits erfüllt haben. Wichtig ist hier nur, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung zu reden, denn die Anrechnung erfolgt nicht automatisch.

Lösung 2: Minijob

Auch „nebenher“ einen Minijob für 5 Jahre anzunehmen, stellt eine mögliche Lösung dar. Denn Minijobs sind voradjustiert rentenversicherungspflichtig. Auch so kann die zweite Bedingung erfüllt werden und die notwendigen Leistungsansprüche entstehen.

Lösung 3: Private Kranken-Vollversicherung

Die dritte Lösung ist die Entscheidung für eine private Kranken-Vollversicherung. Dies beinhaltet alle damit verbundenen Vor- und Nachteile und sollte gut überlegt sein. Schließlich ist an diese Entscheidung einiges an Tragweite gekoppelt. Für Freiberufler:innen gibt es in der privaten Krankenversicherung Lösungen, die sich durch spezielle Tarife und Privilegien auszeichnen und durchaus interessant sind.

Ohne Planung kann es teuer werden

Fassen wir zusammen: Ja, die Abgaben der Krankenversicherung in der Rente könnten unvorbereitete Renter:innen durchaus unangenehm überraschen. Um dieses unangenehme Erwachen zu vermeiden, stellt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner eine Möglichkeit dar. Um diese zu erhalten, muss aber ein bisschen strategisch vorgeplant werden. Die Alternative stellt eine private Krankenversicherung dar, eine Entscheidung, die man sich gut überlegen sollte, die aber durch spezielle Angebote für Freiberufler:innen wie Therapeuten:innen interessant sein kann.

Bildnachweis: CCO, pexels.com / CCO, pixabay

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