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Erst­in­for­ma­tion

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

Erstinformation als PDF-Download

Name, Anschrift und Kontaktdaten

Finanzpartner Straubing GmbH
Geschäftsführung: Anja Geier, Dr. (Ph.D.) Christian Geier
Bahnhofstraße 19
94315 Straubing

Tel.: +49 9421 189708 0
Fax: +49 9421 189708 19
E-Mail:

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 der Gewerbeordnung. (GewO)

Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-VCRP-EVOCU-55
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-155-VQ5M-20
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-155-ZW8J-36

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung: Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

Beratung bei der Versicherungsvermittlung

Im Zuge der Vermittlung bietet die Finanzpartner Straubing GmbH eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt
werden. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

Emittenten und Anbieter

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.